Die Genfer Staatsanwaltschaft hatte im Mai 2025 entschieden, auf eine Strafanzeige des Mannes nicht einzutreten – das heisst, sie leitete kein Strafverfahren ein. Der Mann wehrte sich dagegen vor dem Genfer Kantonsgericht, das seinen Einspruch im Januar 2026 abwies. Daraufhin gelangte er ans Bundesgericht.
Das Bundesgericht forderte den Mann auf, bis zum 5. März 2026 einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu bezahlen. Dieser Vorschuss ist in Schweizer Gerichtsverfahren üblich: Wer ein Verfahren einleitet, muss zunächst einen Betrag hinterlegen, der die voraussichtlichen Kosten deckt. Der Mann leistete die Zahlung nicht.
Daraufhin räumte das Gericht ihm eine letzte Nachfrist bis zum 23. März 2026 ein und wies ihn ausdrücklich darauf hin, dass sein Verfahren andernfalls nicht weitergeführt werde. Obwohl ihm beide Verfügungen ordnungsgemäss zugestellt worden waren, bezahlte der Mann auch innerhalb dieser Nachfrist nichts.
Das Bundesgericht trat deshalb auf das Verfahren nicht ein und auferlegte dem Mann Gerichtskosten von 500 Franken. Damit bleibt der ursprüngliche Entscheid der Genfer Staatsanwaltschaft, kein Strafverfahren zu eröffnen, rechtskräftig bestehen.