Symbolbild
Eltern scheitern mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs ihres Sohnes
Ein Kind beschuldigte einen Mann, es sexuell missbraucht zu haben. Die Richter bestätigten die Einstellung des Verfahrens, weil die Aussagen des Kindes als zu stark beeinflusst gelten.

Ein heute rund neunjähriger Junge aus dem Unterwallis soll im Schuljahr 2020/2021 von einem Mann sexuell missbraucht worden sein – gemeinsam mit dessen eigenem Sohn, einem Schulkameraden. Die Eltern des Jungen erstatteten Anzeige, doch die Walliser Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Beschuldigten im August 2023 ein. Sie kam zum Schluss, dass keine hinreichenden Verdachtsmomente für eine Anklage vorlägen. Ein kantonales Gericht bestätigte diese Entscheidung, worauf die Eltern das Bundesgericht anriefen.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Eltern nun ab. Im Zentrum stand die Frage, ob die Aussagen des Kindes glaubwürdig sind und ob ein Glaubwürdigkeitsgutachten hätte eingeholt werden müssen. Die Richter verneinten beides. Sie stellten fest, dass das Kind zum Zeitpunkt der Befragungen – fast zwei Jahre nach den angeblichen Vorfällen – einem ausserordentlich hohen Beeinflussungsrisiko ausgesetzt war.

Zwischen den mutmasslichen Taten und den polizeilichen Befragungen im Juli 2022 lagen die Eltern in grosser Sorge: Sie wandten sich an Kinderärzte, Schulbehörden, Opferhilfe-Stellen, Psychologen und eine Kinesiologin. Die Mutter konsultierte zudem Fachleute in ihrem Herkunftsland, die ihr von einem erwachsenen Täter berichteten. Bei der ersten Befragung machte der Junge keinerlei Angaben; erst bei der zweiten, die auf eine erneute Intervention der Mutter folgte, belastete er den Beschuldigten. Hinzu kamen widersprüchliche und sich ausweitende Schilderungen, die auch andere Personen und einen Lehrer betrafen – Vorwürfe, die sich allesamt nicht erhärteten. Eine forensische Untersuchung des Beschuldigten widerlegte zudem Angaben des Kindes zu körperlichen Merkmalen.

Das Bundesgericht hielt fest, dass bei einem derart hohen Suggestionsrisiko selbst ein Glaubwürdigkeitsgutachten keine verlässlichen Ergebnisse mehr liefern könnte. Echte Erinnerungen seien von suggerierten Inhalten nicht mehr zuverlässig zu trennen. Eine Verurteilung des Mannes erscheine unter diesen Umständen von vornherein unwahrscheinlich. Das Verfahren bleibt damit eingestellt. Die Eltern müssen die Gerichtskosten von 3000 Franken gemeinsam tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 15. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_418/2024