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Mann verpasst Frist – Bundesgericht tritt auf Klage gegen Suva nicht ein
Ein Mann wollte einen Entscheid der Suva vor Bundesgericht anfechten, reichte seine Eingabe aber zu spät ein. Das Bundesgericht tritt deshalb nicht auf die Klage ein.

Ein Mann aus dem Kanton Genf hatte einen Streit mit der Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) über eine Unfallversicherungsleistung. Nachdem die Suva seinen Einspruch im Juli 2024 abgewiesen hatte, zog er den Fall vor das Genfer Kantonsgericht. Dieses wies seine Klage am 10. Februar 2026 ab.

Der Mann wollte das Urteil des Kantonsgerichts anschliessend vor Bundesgericht anfechten. Er holte den eingeschriebenen Brief mit dem Urteil am Freitag, 13. Februar 2026, bei der Post ab. Ab diesem Zeitpunkt lief die gesetzliche Frist von 30 Tagen, um beim Bundesgericht Beschwerde einzureichen. Diese Frist endete am Montag, 16. März 2026 – da der eigentliche letzte Tag auf einen Samstag fiel, verschob sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Der Mann schickte seine Eingabe an das Bundesgericht jedoch erst am 18. März 2026 per Post – zwei Tage nach Ablauf der Frist. Das Bundesgericht stellte anhand der Sendungsverfolgung der Schweizerischen Post fest, dass die Eingabe damit zu spät eingereicht worden war. Es trat deshalb nicht auf die Beschwerde ein.

Ausnahmsweise verzichtete das Bundesgericht auf die Erhebung von Gerichtskosten. Den Antrag des Mannes auf unentgeltliche Rechtspflege – also auf Übernahme der Kosten durch den Staat und Beiordnung eines Anwalts – wies es ab, da die Beschwerde von vornherein keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 14. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 8C_222/2026