Symbolbild
Bundesgericht tritt auf Klage eines Minderjährigen nicht ein
Ein Minderjähriger, vertreten durch seine Mutter, scheiterte vor Bundesgericht. Seine Eingabe war zu wenig begründet, um behandelt zu werden.

Ein Minderjähriger, der durch seine Mutter als gesetzliche Vertreterin handelte, wollte vor Bundesgericht gegen eine Entscheidung des Berner Obergerichts vorgehen. Dieses hatte ihm zuvor die Unterstützung durch einen kostenlosen Anwalt verweigert – und zwar im Zusammenhang mit einem Fall, in dem die Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau eine Strafuntersuchung gar nicht erst eröffnet hatte.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe des Minderjährigen nicht ein. Der Grund: Die Beschwerde genügte den formalen Anforderungen nicht. Wer vor Bundesgericht klagt, muss konkret und detailliert darlegen, warum der angefochtene Entscheid falsch sein soll. Die Eingabe des Minderjährigen beschränkte sich jedoch auf allgemeine Kritik, ohne sich inhaltlich mit dem Entscheid des Obergerichts auseinanderzusetzen. Solche pauschalen Rügen akzeptiert das Bundesgericht nach ständiger Praxis nicht.

Auch das Gesuch um einen kostenlosen Rechtsbeistand für das Verfahren vor Bundesgericht wurde abgelehnt. Das Gericht begründete dies damit, dass die Beschwerde von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte – eine Voraussetzung, die für die Gewährung unentgeltlicher Rechtspflege zwingend erfüllt sein muss.

Obwohl das Bundesgericht die Eingabe als unzulässig beurteilte, verzichtete es ausnahmsweise auf die Erhebung von Gerichtskosten. Das Gericht verwies dabei auf besondere Umstände, die es in Zusammenhang mit früheren Verfahren derselben Person als relevant erachtete.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 14. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_1272/2025