Zwei Männer aus dem Kanton Graubünden hatten im August 2025 vor Bundesgericht mehrere Beschwerden gegen Entscheide der Bündner Justiz verloren. Im Oktober 2025 wandten sie sich erneut ans Bundesgericht und verlangten, dieses solle sein eigenes Urteil nochmals überprüfen. Zudem beantragten sie, dass mehrere Bundesrichter wegen angeblicher Befangenheit in den Ausstand treten sollten, und einer der beiden bat um Befreiung von den Verfahrenskosten.
Das Bundesgericht wies das Ausstandsgesuch gegen fünf seiner Richter ab. Die beiden Männer hatten keine konkreten Belege für eine Befangenheit vorgelegt, sondern lediglich frühere Vorwürfe wiederholt. Allein die Tatsache, dass dieselben Richter bereits am früheren Urteil mitgewirkt hatten, reicht nach dem Gesetz nicht aus, um sie vom Verfahren auszuschliessen.
Auch das Gesuch, das frühere Urteil zu revidieren, scheiterte in allen Punkten. Das Bundesgericht kann ein eigenes Urteil nur unter sehr engen Voraussetzungen nochmals aufgreifen – etwa wenn schwerwiegende Verfahrensfehler unterlaufen sind, ein Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung festgestellt hat oder ein Strafverfahren ergeben hat, dass das Urteil durch eine Straftat beeinflusst wurde. Keine dieser Voraussetzungen war erfüllt. Die Männer hatten im Wesentlichen beanstandet, das Bundesgericht habe das Recht falsch angewendet – das allein genügt für eine erneute Überprüfung nicht.
Das Bundesgericht hielt zudem fest, dass die eingereichte Beschwerdeschrift über weite Strecken unangemessen formuliert war und den nötigen prozessualen Anstand vermissen liess. Es kündigte an, auf ähnlich verfasste Eingaben künftig gar nicht mehr einzutreten. Die beiden Männer müssen die Verfahrenskosten von 500 Franken gemeinsam tragen; das Gesuch um Kostenbefreiung wurde abgelehnt.