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Mann verpasst Frist und kann Kostenentscheid nicht mehr anfechten
Ein Mann wollte eine Kostenauflage von 200 Franken anfechten, hatte aber die entscheidende Frist verpasst. Das Bundesgericht trat auf seine Beschwerde nicht ein.

Das Obergericht des Kantons Schaffhausen hatte eine Beschwerde des Mannes nicht behandelt, weil er einen verlangten Kostenvorschuss nicht bezahlt hatte. Gleichzeitig auferlegte es ihm Verfahrenskosten von 300 Franken – oder 200 Franken, falls keine schriftliche Begründung des Entscheids verlangt werde. Das Dispositiv, also die Kurzfassung des Entscheids ohne Begründung, wurde dem Mann am 17. November 2025 zugestellt.

Wer mit einem solchen Entscheid nicht einverstanden ist, hat 30 Tage Zeit, beim Gericht eine schriftlich begründete Ausfertigung zu verlangen. Erst danach läuft die Frist, um den Entscheid beim Bundesgericht anzufechten. Der Mann verlangte diese Begründung jedoch nicht. Damit wurde der Entscheid am 17. Dezember 2025 rechtskräftig. Als er am 18. März 2026 beim Bundesgericht Beschwerde einreichte, war die Frist längst abgelaufen.

Der Mann wollte auch ein Schreiben des Obergerichts vom 9. Februar 2026 anfechten, in dem ihm mitgeteilt worden war, dass er die Kostenrechnung nicht gerichtlich anfechten könne. Er machte geltend, ihm werde jede Möglichkeit entzogen, die Kostenauflage überprüfen zu lassen, und berief sich auf verschiedene Verfassungsrechte. Das Bundesgericht liess dieses Argument nicht gelten: Der Mann hätte die Möglichkeit gehabt, rechtzeitig eine begründete Ausfertigung des Entscheids zu verlangen und diesen anzufechten – er habe dies schlicht unterlassen.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde ausnahmsweise verzichtet.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 09. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_173/2026