Symbolbild
Mann erhält keinen kostenlosen Anwalt im Berufungsverfahren
Ein verurteilter Mann wollte im Berufungsverfahren einen staatlich bezahlten Anwalt. Das Bundesgericht lehnte sein Gesuch ab.

Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilte einen Mann wegen Vernachlässigung seiner Unterhaltspflichten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten sowie einer Busse von 2'500 Franken. Gegen dieses Urteil legte er Berufung beim Aargauer Obergericht ein. Gleichzeitig beantragte er, ihm einen amtlichen – also staatlich bezahlten – Verteidiger zu bestellen. Das Obergericht lehnte dieses Gesuch ab.

Der Mann zog den Fall ans Bundesgericht und argumentierte, er sei nicht in der Lage, seine Rechte ohne anwaltliche Unterstützung zu wahren. Ausserdem sei die Strafuntersuchung unzureichend geführt worden, insbesondere was die Frage betreffe, ob er die Unterhaltspflichten absichtlich verletzt habe. Zudem verfüge er nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um sich selbst einen Anwalt zu leisten.

Das Bundesgericht folgte diesen Argumenten nicht. Es stellte fest, dass der Mann sowohl bei der Polizeieinvernahme als auch an der erstinstanzlichen Verhandlung ohne anwaltliche Hilfe adäquat auf Fragen antworten konnte und den Verfahrensgegenstand offensichtlich verstand. Hinweise auf körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, die ihn an der eigenständigen Wahrung seiner Interessen hindern würden, lagen keine vor – ärztliche Unterlagen reichte er nicht ein. Auch die Einwände zur angeblich ungenügenden Sachverhaltsabklärung seien von einem juristischen Laien ohne weiteres vorzubringen. Der Fall weise keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten auf, die einen kostenlosen Anwalt zwingend erforderten.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und auferlegte dem Mann Gerichtskosten von 1'200 Franken. Er muss das Berufungsverfahren vor dem Obergericht damit ohne staatlich bezahlten Verteidiger weiterführen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 09. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_274/2025