Ein Mann aus dem Kanton Genf hatte sich mit dem kantonalen Arbeitsamt über eine Frage der Arbeitslosenversicherung gestritten. Nachdem das Genfer Kantonsgericht im November 2025 gegen ihn entschieden hatte, wandte er sich Anfang Januar 2026 ans Bundesgericht.
Noch bevor das Bundesgericht inhaltlich über den Fall entscheiden konnte, zog der Mann seine Eingabe zurück. Mit einem Brief vom 16. März 2026 teilte er dem Gericht mit, dass er auf eine weitere Verfolgung des Verfahrens verzichte.
Das Bundesgericht nahm den Rückzug zur Kenntnis und strich den Fall von der Pendenzenliste. Da der Mann selbst auf das Verfahren verzichtet hatte, wurden ihm keine Gerichtskosten auferlegt.
Über den eigentlichen Streitpunkt – also die konkrete Frage, um die es in der Auseinandersetzung mit dem Arbeitsamt ging – hat das Bundesgericht damit nie geurteilt. Das letzte inhaltliche Urteil in dieser Sache bleibt jenes des Genfer Kantonsgerichts vom November 2025.