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Postangestellter bleibt wegen Diebstahls von 40'000 Franken verurteilt
Ein Postangestellter hatte Bargeld aus Briefsendungen gestohlen – und wurde dabei durch eine Täterfalle überführt. Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung.

Ein Angestellter eines Postunternehmens öffnete innerhalb von vier Monaten mehrere Briefsendungen einer Bank und entnahm daraus Bargeld im Wert von rund 40'000 Franken. In einem weiteren Fall versuchte er, Geld im Wert von rund 3'000 Franken zu stehlen – bemerkte dabei aber, dass das Couvert mit einer chemischen Substanz präpariert worden war, und liess ab. Kurz darauf wurden an seinen Händen Spuren eben dieser Substanz (Silbernitrat) gefunden. Das Bundesstrafgericht verurteilte ihn wegen gewerbsmässigen Diebstahls und mehrfacher Verletzung des Briefgeheimnisses zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe.

Vor Bundesgericht wehrte sich der Mann gegen die Verurteilung. Er argumentierte unter anderem, dass eine frühe Polizeibefragung – bei der er noch keinen Anwalt hatte – unverwertbar sei und deshalb auch spätere Beweise, die darauf aufbauten, nicht gegen ihn verwendet werden dürften. Das Bundesgericht wies diesen Einwand ab: Zwar war die erste Polizeieinvernahme tatsächlich unverwertbar, weil der Mann damals noch nicht anwaltlich vertreten war. Die späteren Fragen zu den Silbernitratspuren und seinen Finanzen wären jedoch auch ohne diese erste Befragung mit grosser Wahrscheinlichkeit gestellt worden – sie stützten sich auf unabhängige Ermittlungsschritte.

Der Verurteilte bestritt zudem die Beweiswürdigung des Bundesstrafgerichts. Er behauptete, andere Personen hätten ebenfalls Zugang zu den Sendungen gehabt, und erklärte seine unerklärten Bargeldtransaktionen mit dem Verkauf von Luxusartikeln und Glücksspielgewinnen. Das Bundesgericht liess diese Argumente nicht gelten. Die Vorinstanz habe die Beweise sorgfältig gewürdigt und sich auf eine Vielzahl von Indizien gestützt: einen Fingerabdruck auf einem geleerten Couvert, die Anwesenheitsprotokolle des Mannes, Zeugenaussagen sowie auffällige Bargeldtransaktionen zeitnah zu den Diebstählen – darunter auch teure Ferienreisen nach Dubai.

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Beweiswürdigung der Vorinstanz in keiner Weise willkürlich war. Der Verurteilte habe lediglich seine eigene Sichtweise der Dinge dargelegt, ohne konkret aufzuzeigen, wo das Gericht einen schwerwiegenden Fehler begangen haben soll. Die Beschwerde wurde abgewiesen, und der Mann hat die Gerichtskosten von 3'000 Franken zu tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 09. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_865/2025