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Bundesgericht schickt Strafmass für Betrüger zurück ans Walliser Gericht
Ein Mann wurde wegen Veruntreuung, Betrug und weiterer Delikte zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Bundesgericht beanstandet die Berechnung der Strafe und verlangt eine neue Begründung.

Ein Mann aus dem Wallis wurde von der kantonalen Justiz wegen mehrfacher Veruntreuung, Betrugs, Urkundenfälschung, betrügerischen Konkurses und weiterer Delikte zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Unter anderem hatte er drei Leasingfahrzeuge – einen VW Tiguan, einen Ford Kuga und einen Alfa Romeo Giulia – im Wert von insgesamt rund 113'000 Franken eigenmächtig an Dritte verkauft, obwohl die Fahrzeuge den Leasinggesellschaften gehörten. Ausserdem hatte er einen Covid-19-Hilfskredit von 65'000 Franken zweckwidrig für private Ausgaben verwendet.

Das Walliser Kantonsgericht hatte die Strafe gegenüber dem erstinstanzlichen Urteil von 36 auf 42 Monate erhöht. Der Verurteilte zog diesen Entscheid ans Bundesgericht weiter und rügte, die Strafe sei zu hoch und die Berechnung nicht nachvollziehbar. Er verlangte eine deutlich tiefere Strafe, die zumindest teilweise bedingt ausgesprochen werden sollte.

Das Bundesgericht gibt dem Mann in einem zentralen Punkt recht: Das Kantonsgericht habe bei der Berechnung der Strafe methodisch falsch vorgegangen. Es hätte zunächst für das schwerste Einzeldelikt eine Einsatzstrafe festlegen und diese dann für jedes weitere Delikt schrittweise erhöhen müssen. Stattdessen fasste das Kantonsgericht mehrere gleichartige Taten jeweils zu Gruppen zusammen und legte dafür pauschal eine Einheitsstrafe fest. Dieses Vorgehen entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen und macht die Strafberechnung nicht überprüfbar. Zudem hätte das Gericht die persönlichen Umstände des Täters – etwa seine Vorstrafen, sein Geständnis und die fehlende Reue – erst am Ende der Berechnung berücksichtigen dürfen, nicht bereits bei der Einsatzstrafe.

Das Bundesgericht hebt das Urteil des Kantonsgerichts Wallis deshalb auf und weist den Fall zur neuen Beurteilung zurück. Wie hoch die Strafe letztlich ausfällt, muss das Kantonsgericht nun in einem neuen Verfahren mit korrekter Begründung festlegen. Über die Frage, ob die Strafe bedingt oder unbedingt ausgesprochen wird, wurde noch nicht entschieden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 09. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_499/2025