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Medizinisches Rätsel: Schmerzt die Schraube im Rücken?
Publiziert am 2025-04-29
Ein Mann klagt über starke Rückenschmerzen, die laut seinen Ärzten von einer Schraube herrühren, die bei einer früheren Operation in seine Wirbelsäule eingesetzt wurde. Das Bundesgericht weist den Fall zur genaueren medizinischen Abklärung zurück.

Ein 1982 geborener Mann hatte 2018 einen Antrag auf IV-Leistungen gestellt, da sich sein psychischer und physischer Gesundheitszustand seit 2009 verschlechtert habe. Die IV-Stelle Freiburg veranlasste eine umfassende medizinische Begutachtung in den Bereichen Innere Medizin, Psychiatrie, Neurologie und Orthopädie. Auf Basis dieser Expertise lehnte die Behörde im November 2021 sowohl die berufliche Neuorientierung als auch eine IV-Rente ab und bewilligte lediglich eine Arbeitsvermittlung.

Der Mann legte Beschwerde ein und argumentierte, dass eine bei einer Operation 2019 eingesetzte Schraube in seiner Wirbelsäule auf einen Nerv drücke und starke Schmerzen verursache. Er stützte sich dabei auf Berichte zweier Ärzte, die ihm eine vollständige Arbeitsunfähigkeit attestierten. Das Kantonsgericht Freiburg wies seine Beschwerde jedoch ab, da es die nach dem IV-Entscheid erstellten medizinischen Berichte nicht berücksichtigte.

Das Bundesgericht entschied nun, dass das Kantonsgericht die neuen ärztlichen Befunde hätte prüfen müssen. Die Richter bemängelten, dass die Vorinstanz die widersprüchlichen medizinischen Einschätzungen nicht ausreichend abgeklärt habe. Während die IV-Gutachter keine Probleme mit der Schraube feststellten, behaupteten die behandelnden Ärzte das Gegenteil. Das Bundesgericht wies den Fall daher an das Kantonsgericht zurück, damit dieses die Expertise mit den neuen medizinischen Erkenntnissen konfrontiert und anschließend neu entscheidet.

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