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Bundesgericht schickt IV-Rentenfall eines Bauarbeiters zur Neubeurteilung zurück
Die IV-Stelle Zürich hatte einem Bauarbeiter die Invalidenrente und die Hilflosenentschädigung gestrichen. Das Bundesgericht verlangt nun eine erneute Prüfung.

Ein 1963 geborener Bauarbeiter erlitt im Jahr 2001 bei Arbeiten mit heissem Bitumen schwere Verbrennungen an der rechten Hand und am Unterarm. Wegen der körperlichen und psychischen Folgen sprach ihm die IV-Stelle des Kantons Zürich ab 2007 eine ganze Invalidenrente sowie später eine Entschädigung für leichte Hilflosigkeit zu. Im Rahmen einer erneuten Überprüfung im Jahr 2022 liess die IV-Stelle den Mann von mehreren Fachärzten begutachten. Gestützt auf dieses Gutachten hob sie Ende 2023 sowohl die Rente als auch die Hilflosenentschädigung auf, weil sich sein Gesundheitszustand angeblich wesentlich verbessert habe.

Das Zürcher Sozialversicherungsgericht bestätigte diese Entscheide im November 2024. Der Bauarbeiter zog den Fall ans Bundesgericht weiter und verlangte, dass ihm die Leistungen weiterhin ausbezahlt werden.

Das Bundesgericht gibt dem Mann nun teilweise recht. Es stellt fest, dass das Zürcher Gericht einen entscheidenden Fehler gemacht hat: Es hatte aus unterschiedlichen Diagnosen und Einschätzungen in den Gutachten von 2006 und 2022 geschlossen, der Gesundheitszustand habe sich verbessert. Doch die Gutachter selbst hatten ausdrücklich festgehalten, dass sich der körperliche Zustand seit damals nicht verändert habe und die psychiatrische Einschätzung lediglich eine andere Bewertung desselben Zustands darstelle. Allein unterschiedliche Diagnosen oder abweichende Beurteilungen der Arbeitsfähigkeit reichen nicht aus, um eine tatsächliche Verbesserung des Gesundheitszustands zu belegen.

Das Bundesgericht schickt den Fall deshalb zur erneuten Beurteilung ans Zürcher Sozialversicherungsgericht zurück. Dieses muss nun prüfen, ob es andere Gründe gibt, die eine Anpassung der Rente rechtfertigen würden – etwa eine Gewöhnung des Mannes an seine Einschränkungen. Auch über die Hilflosenentschädigung muss neu entschieden werden, da nicht klar ist, ob diese ausschliesslich wegen psychischer Beschwerden oder auch wegen körperlicher Einschränkungen gewährt wurde. Die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens trägt die IV-Stelle Zürich.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 12. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 9C_43/2025