Symbolbild
Streit um Erschliessungsstrasse in Wollerau beigelegt
Drei Parteien zogen ihren Rekurs gegen eine Baubewilligung in Wollerau zurück. Die Parteien einigten sich aussergerichtlich und verzichten gegenseitig auf Entschädigungen.

In der Gemeinde Wollerau im Kanton Schwyz war eine neue Quartierstrasse geplant – die sogenannte Verlängerung der Mühlebachstrasse in der Wohnzone Altenbach. Die zuständigen Behörden erteilten dafür eine Baubewilligung, die das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz im Mai 2024 bestätigte.

Dagegen wehrten sich eine Aktiengesellschaft sowie zwei weitere Personen beim Bundesgericht. Sie reichten im August 2024 eine Beschwerde ein und verlangten, dass die Baubewilligung aufgehoben werde. Während das Verfahren lief, nahmen die beteiligten Parteien Vergleichsgespräche auf. Das Bundesgericht sistierte das Verfahren deshalb zweimal – zunächst bis Ende Januar 2026, dann nochmals bis Anfang März 2026.

Ende Februar 2026 zogen die drei Beschwerdeführenden ihre Beschwerde zurück. Offenbar konnten sich die Parteien aussergerichtlich einigen. Beide Seiten verzichteten darauf, vom jeweils anderen eine Entschädigung für die Anwaltskosten zu verlangen.

Das Bundesgericht schrieb das Verfahren daraufhin ab. Die Beschwerdeführenden müssen jedoch die Gerichtskosten von 1000 Franken gemeinsam tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 11. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_488/2024