Eine auf den Kaimaninseln ansässige Investmentfondsgesellschaft hatte im Sommer 2023 beim Bezirksgericht Zürich beantragt, verschiedene Vermögenswerte eines Schuldners zu pfänden. Das Gericht entsprach dem Antrag teilweise und liess unter anderem eine Liegenschaft an der Zürcher X.________strasse mit einem sogenannten Arrest belegen – das bedeutet, dass das Grundstück vorläufig gesichert und nicht mehr frei verkauft werden konnte.
Gegen diese Massnahme wehrten sich die Ehefrau des Schuldners sowie die Eigentümerin der betroffenen Liegenschaft. Das Bezirksgericht gab ihrem Einspruch teilweise recht, liess den Arrest auf die Liegenschaft aber bestehen. Die beiden Frauen zogen den Fall daraufhin ans Zürcher Obergericht weiter.
Während dieses Verfahrens entstand ein Streit darüber, wer den Investmentfonds überhaupt rechtsgültig vertreten darf. Zwei verschiedene Anwälte beanspruchten gleichzeitig, im Namen des Fonds zu handeln – und machten gegensätzliche Prozesserklärungen, darunter auch einen Rückzug des ursprünglichen Pfändungsgesuchs. Das Obergericht entschied, dass Eingaben einer der beiden Seiten im Verfahren nicht zu berücksichtigen seien, und auferlegte zwei Personen, die hinter diesen Eingaben standen, je hälftig Verfahrenskosten von insgesamt 1000 Franken.
Gegen diesen Beschluss gelangte der Fonds – vertreten durch einen der beiden Anwälte – ans Bundesgericht. Noch bevor das Bundesgericht inhaltlich entscheiden konnte, zog der Fonds seine Beschwerde Ende Februar 2026 zurück. Das Bundesgericht schrieb das Verfahren daraufhin ab, ohne Gerichtskosten zu erheben oder Entschädigungen zuzusprechen.