Symbolbild
Frau scheitert mit Klage gegen Arzt wegen Operation am Kopf
Eine Frau wollte nach einer Kopfoperation strafrechtliche Schritte einleiten. Das Bundesgericht tritt auf ihre Eingabe nicht ein.

Im April 2023 wurde eine Frau am Kopf operiert. Dabei kam es nach ihrer Darstellung zu einer teilweisen Ablösung der Kopfhaut. Die Frau erstattete daraufhin Anzeige und warf dem behandelnden Arzt unter anderem Körperverletzung und Urkundenfälschung vor. Die Zürcher Staatsanwaltschaft wollte den Fall jedoch gar nicht erst untersuchen und lehnte eine Strafverfolgung ab.

Die Frau wehrte sich dagegen und gelangte ans Zürcher Obergericht. Dieses gab ihr teilweise recht: Der Vorwurf der Körperverletzung infolge der Kopfhautablösung sollte doch noch untersucht werden. In den übrigen Punkten – insbesondere beim Vorwurf der Urkundenfälschung sowie bei Fragen rund um die Aufklärung vor dem Eingriff – blieb die Frau jedoch erfolglos. Zudem wurde ihr Gesuch um kostenlose Rechtsvertretung abgewiesen.

Die Frau zog den Fall weiter ans Bundesgericht. Sie verlangte, dass der Entscheid des Obergerichts in den abgewiesenen Punkten aufgehoben werde. Ausserdem beantragte sie erneut, das Verfahren auf Kosten des Staates führen zu dürfen.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe gar nicht erst ein. Die Frau habe ihre Beschwerde nicht ausreichend begründet und insbesondere nicht dargelegt, welche zivilrechtlichen Ansprüche sie aus dem Strafverfahren ableiten wolle – was Voraussetzung wäre, um als Privatperson überhaupt ans Bundesgericht gelangen zu können. Auch das Gesuch um kostenlose Rechtsvertretung wurde abgelehnt, weil die Eingabe von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte. Die Frau muss Gerichtskosten von 300 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 11. March 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_28/2026