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Bundesgericht bestätigt Schuldspruch für Mann mit gefälschten Bauplänen
Ein Walliser Mann hatte bei einem Baugesuch falsche Pläne eingereicht. Das Bundesgericht bestätigt seine Verurteilung wegen Urkundenfälschung.

Ein Mann aus dem Kanton Wallis kaufte 2009 zusammen mit seiner Partnerin ein Haus und wollte es renovieren. Für das Baugesuch liess er einen Architekten Pläne erstellen – darunter Pläne des sogenannten «Ist-Zustands», die zeigen sollten, wie das Gebäude vor den Arbeiten aussah. Diese Pläne entsprachen jedoch in mehreren Punkten nicht der Realität. So wurde ein offener Unterstand mit drei offenen Seiten als geschlossene Garage dargestellt. Zudem stimmten Dachneigung und weitere Elemente nicht mit dem tatsächlichen Zustand überein. Die Nachbarn, die an das Grundstück angrenzten, wehrten sich jahrelang gegen das Bauprojekt.

Das Strafverfahren gegen den Mann zog sich über viele Jahre hin. Nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hatte, verurteilte ihn das Bezirksgericht wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe. Das Walliser Kantonsgericht bestätigte diesen Schuldspruch in zweiter Instanz, reduzierte die Strafe aber leicht – wegen einer zu langen Verfahrensdauer. Der Mann wurde zu 144 Tagesbussen à 36 Franken sowie einer Busse von 1200 Franken verurteilt, beides bedingt.

Vor Bundesgericht machte der Verurteilte geltend, die eingereichten Pläne seien keine rechtlich relevanten Urkunden und hätten keinen erhöhten Beweiswert. Das Bundesgericht wies diese Argumente zurück. Es hielt fest, dass Baupläne, die im Rahmen eines Baugesuchs eingereicht werden, sehr wohl als Urkunden gelten – auch wenn sie hauptsächlich aus grafischen Darstellungen bestehen, sofern sie von erläuternden Texten begleitet werden. Entscheidend sei, dass solche Pläne gemäss der damals geltenden Walliser Bauverordnung «nach den Regeln der Kunst» und in einem bestimmten Massstab erstellt werden mussten, was ihnen einen erhöhten Beweiswert verleihe.

Das Bundesgericht betonte zudem, dass die Gemeinde damals keine systematischen Kontrollen vor Ort durchführte und sich auf die eingereichten Unterlagen verliess. Genau deshalb konnten die Nachbarn und die Behörden auf die Richtigkeit der Pläne vertrauen – ein Vertrauen, das der Mann durch die falschen Angaben missbraucht hatte. Die Beschwerde wurde abgewiesen, und der Verurteilte muss die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 11. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_829/2024