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Russische Gasfirma muss ukrainischem Unternehmen über eine Milliarde Dollar zahlen
Ein russisches Staatsunternehmen wollte einen Schiedsspruch über rund 1,3 Milliarden Dollar anfechten. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid vollumfänglich.

Ende 2019 schlossen eine vom ukrainischen Staat kontrollierte Gesellschaft und ein mehrheitlich russisches Staatsunternehmen einen Vertrag über den Transport von Erdgas durch die Ukraine ab. Der Vertrag enthielt eine sogenannte Ship-or-Pay-Klausel: Das russische Unternehmen war verpflichtet, eine feste Entschädigung zu zahlen, sobald die ukrainische Seite die vereinbarte Transportkapazität bereitstellte – unabhängig davon, ob tatsächlich Gas transportiert wurde. Nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 gerieten die beiden Unternehmen in Streit über die Vertragserfüllung.

Die ukrainische Seite leitete im September 2022 ein Schiedsverfahren vor dem Internationalen Schiedsgericht der Handelskammer (ICC) mit Sitz in Zürich ein. Das russische Unternehmen verweigerte die Teilnahme am Verfahren und bestritt die Zuständigkeit des Schiedsgerichts. Es argumentierte, die Schiedsklausel sei wegen veränderter Umstände – namentlich westlicher Sanktionen und der Einstufung der Schweiz und Schwedens als «unfreundliche Staaten» durch Russland – ungültig geworden. Im Juni 2025 verurteilte das Schiedsgericht das russische Unternehmen zur Zahlung von insgesamt rund 1,3 Milliarden US-Dollar zuzüglich Zinsen und Verfahrenskosten.

Das russische Unternehmen gelangte ans Bundesgericht und rügte unter anderem die Zusammensetzung des Schiedsgerichts, dessen Zuständigkeit sowie eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Das Bundesgericht wies sämtliche Einwände ab. Die Rüge gegen die Unabhängigkeit des Schiedsgerichtsvorsitzenden war nach Ansicht der Richter verwirkt, weil das Unternehmen sie nicht bereits im Schiedsverfahren erhoben hatte. Wer einen Verfahrensmangel nicht rechtzeitig geltend macht, kann ihn später nicht mehr nachschieben. Auch der Einwand, westliche Sanktionen hätten eine faire Verfahrensteilnahme faktisch verunmöglicht, überzeugte das Bundesgericht nicht: Das Schiedsgericht hatte verbindlich festgestellt, dass keine konkreten Hindernisse für eine Beteiligung nachgewiesen worden waren.

Schliesslich scheiterte das russische Unternehmen auch mit dem Argument, der Schiedsspruch verstosse gegen grundlegende Rechtsprinzipien. Das Bundesgericht stellte klar, dass das Schiedsgericht keine unzulässige Durchgriffshaftung angewendet hatte, sondern lediglich die vertraglich vereinbarte Risikoverteilung bei Leistungsstörungen beurteilt hatte. Das russische Unternehmen muss nun neben dem Milliardenurteil auch die Gerichtskosten von 200'000 Franken sowie eine Parteientschädigung von 250'000 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 10. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4A_359/2025