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Bundesgericht lässt Klage von Mann mit Schulden nicht zu
Ein Mann wehrte sich gegen Pfändungen und einen Arrest auf sein Vermögen. Das Bundesgericht trat auf seine Beschwerde nicht ein.

Seit Herbst 2025 war ein Mann in mehrere Betreibungsverfahren verwickelt. Es ging dabei um einen Arrest auf sein Vermögen, die Berechnung seines Existenzminimums bei einer Pfändung sowie die Schätzung von Grundstücken. Er wandte sich mehrfach an das Bezirksgericht Kriens und andere Behörden. Dieses wies seine Beschwerde im Februar 2026 ab.

Der Mann zog den Fall weiter ans Kantonsgericht Luzern und beantragte, dass die laufenden Betreibungshandlungen vorläufig gestoppt werden. Das Kantonsgericht lehnte diesen Antrag ab, weil der Mann keine konkreten Angaben zu den bevorstehenden Massnahmen und den betroffenen Vermögenswerten gemacht hatte. Ausserdem fehlte seiner Eingabe ein klares Rechtsbegehren in der Hauptsache.

Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht. Er machte geltend, die Verwertung mehrerer Liegenschaften stehe unmittelbar bevor und die vollständige Sperrung seiner Konten gefährde seine Existenz. Diese Behauptungen begründete er jedoch nicht näher. Das Bundesgericht hielt fest, es sei nicht seine Aufgabe, eingereichte Unterlagen selbst nach möglichen Nachteilen zu durchsuchen. Zudem setzte sich der Mann nicht mit den Erwägungen des Kantonsgerichts auseinander und zeigte nicht auf, inwiefern dieses seine verfassungsmässigen Rechte verletzt haben soll.

Da die Beschwerde offensichtlich keine ausreichende Begründung enthielt, trat das Bundesgericht darauf nicht ein. Der Mann muss die Gerichtskosten von 1'000 Franken selbst tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 09. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_175/2026