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Mann scheitert mit Klage gegen Luzerner Staatsanwaltschaft
Ein Mann wollte eine Strafuntersuchung gegen die Staatsanwaltschaft erzwingen. Das Bundesgericht trat auf seine Eingabe nicht ein.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hatte im Oktober 2025 eine Strafuntersuchung abgelehnt, die ein Mann gegen sie angestrengt hatte. Das Kantonsgericht Luzern trat im Dezember 2025 auf seine Beschwerde dagegen nicht ein, weil die Eingabe formelle Mängel aufwies. Daraufhin zog der Mann den Fall ans Bundesgericht weiter.

Das Bundesgericht stellte fest, dass der Mann grundsätzlich kein Recht hat, eine Strafuntersuchung gegen Behörden zu erzwingen – zumindest nicht ohne einen eigenen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch. Ein solcher Anspruch gegenüber dem Kanton Luzern war nach Ansicht des Gerichts nicht erkennbar. Auch die Möglichkeit, als Opfer staatlicher Gewalt zu klagen, zog das Gericht nicht in Betracht, da der Mann nicht dargelegt hatte, dass er tatsächlich Opfer unzulässiger staatlicher Gewalt geworden war.

Zusätzlich rügte der Mann, das Kantonsgericht habe sein rechtliches Gehör verletzt und übertrieben formalistisch gehandelt. Das Bundesgericht liess diese Argumente jedoch nicht gelten: Der Mann habe sich inhaltlich nicht ausreichend mit den Erwägungen des Kantonsgerichts auseinandergesetzt und lediglich seine eigene Sichtweise wiederholt, ohne konkret aufzuzeigen, wo das Kantonsgericht falsch gelegen habe.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde deshalb nicht ein. Den Antrag des Mannes, die Gerichtskosten nicht bezahlen zu müssen, weil er mittellos sei, lehnte das Gericht ebenfalls ab. Der Mann hatte trotz Aufforderung keine Belege für seine finanzielle Lage eingereicht. Die Gerichtskosten von 500 Franken hat er selbst zu tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 09. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_1421/2025