Symbolbild
Mann scheitert am Bundesgericht, weil er Gebühr nicht bezahlte
Ein Mann wollte ein Urteil zu Verkehrsregelverstössen anfechten. Weil er die verlangte Gebühr nicht einzahlte, trat das Bundesgericht nicht auf seinen Fall ein.

Ein Mann aus dem Kanton St. Gallen war mit einem Strafbefehl wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz konfrontiert. Er wehrte sich dagegen, doch die Anklagekammer des Kantons St. Gallen wies sein Anliegen am 27. November 2025 ab. Daraufhin gelangte er ans Bundesgericht.

Wer das Bundesgericht anruft, muss vorab einen Kostenvorschuss einzahlen. Das Gericht forderte den Mann mit einer Verfügung vom 18. Dezember 2025 auf, bis zum 16. Januar 2026 einen Betrag von 800 Franken zu überweisen. Die Verfügung wurde ihm per Gerichtsurkunde zugestellt und konnte ausgehändigt werden. Der Mann zahlte jedoch nicht.

Daraufhin setzte das Bundesgericht ihm eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis zum 3. Februar 2026. Diese zweite Verfügung holte der Mann bei der Post nicht ab. Da er aber mit gerichtlichen Zustellungen rechnen musste, gilt sie dennoch als rechtsgültig zugestellt. Auch innerhalb dieser Nachfrist ging kein Geld ein.

Das Bundesgericht trat deshalb auf die Eingabe des Mannes nicht ein und auferlegte ihm zusätzlich Gerichtskosten von 500 Franken. Sein Anliegen wurde damit ohne inhaltliche Prüfung abgeschlossen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 09. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_989/2025