Symbolbild
Bundesgericht behandelt Gesuch einer Frau aus Schwyz nicht
Eine Frau aus dem Kanton Schwyz wollte ein früheres Urteil neu aufrollen lassen. Das Bundesgericht ist auf ihre Eingabe nicht eingetreten.

Eine Frau aus dem Kanton Schwyz hatte beim Kantonsgericht Schwyz ein Gesuch eingereicht, mit dem sie ein früheres Strafurteil anfechten wollte. Das Kantonsgericht lehnte es Ende Dezember 2025 ab, dieses Gesuch überhaupt zu prüfen – und zwar aus zwei unabhängigen Gründen: Einerseits sei das Gesuch nicht ausreichend begründet worden, andererseits fehle der Frau die Fähigkeit, eigenständig vor Gericht aufzutreten.

Die Frau wandte sich daraufhin ans Bundesgericht. Sie beanstandete unter anderem, dass ihr die Verfügung des Kantonsgerichts nicht korrekt zugestellt worden sei. Das Bundesgericht konnte jedoch nicht erkennen, inwiefern sie dadurch tatsächlich benachteiligt worden wäre.

Entscheidend war für das Bundesgericht ein anderer Punkt: Die Frau hatte sich in ihrer Eingabe nicht ausreichend damit auseinandergesetzt, weshalb das Kantonsgericht ihr Gesuch als ungenügend begründet eingestuft hatte. Wer beim Bundesgericht eine Entscheidung anfechten will, muss klar darlegen, wo der angefochtene Entscheid das Recht verletzt. Das tat die Frau nicht in der erforderlichen Form.

Das Bundesgericht hielt zudem fest: Wenn ein Entscheid auf mehreren selbstständigen Gründen beruht, muss eine Partei vor Bundesgericht alle diese Gründe erfolgreich anfechten. Da die Frau bereits den ersten Grund – die ungenügende Begründung ihres Gesuchs – nicht widerlegen konnte, musste das Bundesgericht den zweiten Grund gar nicht mehr prüfen. Es trat auf die Beschwerde nicht ein. Ausnahmsweise wurden der Frau keine Verfahrenskosten auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 09. March 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_100/2026