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Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen Misswirtschaft und Geldwäsche
Ein Mann liess zwei Firmen in den Konkurs schlittern und half beim Waschen von Betrugsgeld. Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung zu 28 Monaten Haft.

Ein Mann wurde vom Zürcher Obergericht wegen Misswirtschaft, fehlender Buchführung und Geldwäscherei zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt. Zusätzlich wurde er für sieben Jahre des Landes verwiesen. Er muss ausserdem mehreren Geschädigten Schadenersatz in der Höhe von insgesamt rund 300'000 Franken zahlen. Das Bundesgericht wies seine Einwände nun vollumfänglich ab.

Der Verurteilte war zusammen mit seinem Bruder an zwei Aktiengesellschaften beteiligt. Bei der ersten Firma kauften die Brüder eine leere Gesellschaftshülle ohne Eigenkapital und statteten sie nie mit ausreichend Mitteln aus. Trotzdem liessen sie hohe Kosten entstehen – darunter ein überhöhtes Beratungshonorar und die Miete eines Einfamilienhauses für die Familie. Als die Firma zahlungsunfähig wurde, unternahm der Mann nichts. Die Buchhaltung wurde ab 2017 gänzlich vernachlässigt, sodass die finanzielle Lage der Gesellschaft bis zum Konkurs 2020 nicht mehr nachvollziehbar war. Bei der zweiten Gesellschaft war der Mann als einziges Verwaltungsratsmitglied eingetragen. Auch dort liess er die Firma trotz offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit weiterlaufen, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Überschuldungsanzeige einzureichen. Der Konkurs folgte 2021.

Daneben half der Mann seinem Bruder dabei, Geld zu waschen, das dieser durch Betrug erlangt hatte. Zwei Geschädigte waren von Familienmitgliedern des Verurteilten mit falschen Versprechen über Immobilieninvestitionen in Amsterdam um insgesamt 175'000 Franken gebracht worden. Der Verurteilte stellte sein Bankkonto samt Zugangsdaten zur Verfügung, ermöglichte so 36 Überweisungen ins In- und Ausland und bezog selbst Bargeld, das er für seinen Lebensunterhalt verwendete.

Vor Bundesgericht versuchte der Mann, seine Rolle kleinzureden: Er habe nur Botengänge erledigt und von den Banktransaktionen nichts gewusst. Das Bundesgericht liess diese Argumentation nicht gelten. Die Vorinstanz habe die Beweise sorgfältig gewürdigt, und der Mann habe sich nicht substanziiert damit auseinandergesetzt. Auch sein Hinweis auf ein früheres Bundesgerichtsurteil zur Geldwäscherei verfing nicht: Anders als in jenem Fall hatte er nicht bloss ein Konto zur Verfügung gestellt, sondern war aktiv an den Verschleierungshandlungen beteiligt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 09. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_774/2025