Symbolbild
Bundesgericht tritt auf Klage eines Mannes nicht ein
Ein Mann wollte eine eingestellte Strafuntersuchung anfechten. Das Bundesgericht lehnte seine Eingabe ab, weil sie den formellen Anforderungen nicht genügte.

Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hatte im März 2024 eine Strafuntersuchung gar nicht erst eröffnet. Der betroffene Mann wehrte sich dagegen zunächst beim Zürcher Obergericht – ohne Erfolg. Das Obergericht wies seine Beschwerde im November 2025 ab, soweit es überhaupt darauf eintrat.

Daraufhin wandte sich der Mann mit einer Eingabe an das Bundesgericht. Dieses stellte jedoch fest, dass die Beschwerde den gesetzlichen Anforderungen an eine Begründung offensichtlich nicht genügte. Wer beim Bundesgericht eine Strafklage einreicht, muss unter anderem darlegen, dass er einen zivilrechtlichen Anspruch geltend machen kann – also etwa Schadenersatz oder Genugtuung fordert. Dies tat der Mann nicht in ausreichender Weise.

Das Bundesgericht trat deshalb auf die Eingabe nicht ein und verurteilte den Mann zur Übernahme der Gerichtskosten von 300 Franken. Sein Gesuch, von diesen Kosten befreit zu werden, lehnte das Gericht ab: Die Eingabe sei von vornherein aussichtslos gewesen, weshalb die Voraussetzungen für eine Kostenbefreiung nicht erfüllt seien. Angesichts der finanziellen Verhältnisse des Mannes wurde die Gebühr jedoch tief angesetzt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 06. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_10/2026