Im Oktober 2022 kniete eine Veterinärassistentin in einer Tierarztpraxis, als ein rund zehn Kilogramm schwerer Metallhocker von einem Behandlungstisch fiel und sie an Nacken und Rücken traf. Die Frau war danach mehrere Wochen arbeitsunfähig. Ihre Unfallversicherung, Solida Assurances SA, übernahm zunächst die Kosten. Eine Magnetresonanzuntersuchung im Januar 2023 zeigte einen Bandscheibenvorfall im Halsbereich. Im März 2023 wurde die Frau operiert.
Die Versicherung stellte ihre Leistungen per 25. Januar 2023 ein. Ihr medizinischer Berater, ein Facharzt für orthopädische Chirurgie, war der Ansicht, die Frau habe bereits vor dem Unfall einen Bandscheibenschaden gehabt. Der Vorfall sei kein Hochenergietrauma gewesen und habe den Vorschaden lediglich sichtbar gemacht, nicht aber verursacht oder massgeblich verschlimmert. Die behandelnden Ärztinnen hingegen sahen einen direkten Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Bandscheibenvorfall: Sie gingen davon aus, dass der Aufprall des Hockers eine schleudertraumaähnliche Bewegung ausgelöst hatte.
Das Waadtländer Kantonsgericht gab der Frau recht und verpflichtete die Versicherung, die Behandlungskosten weiterhin zu übernehmen. Es befand, die Einschätzung des Versicherungsarztes beruhe mehr auf Annahmen als auf objektiven medizinischen Befunden. Das Bundesgericht sieht dies differenzierter: Es stellt fest, dass auch die Berichte der behandelnden Ärztinnen den Kausalzusammenhang nicht hinreichend belegen. Keine der vorliegenden medizinischen Stellungnahmen sei überzeugend genug, um die Frage abschliessend zu beantworten.
Das Bundesgericht hebt deshalb sowohl das Urteil des Kantonsgerichts als auch den Entscheid der Versicherung auf und weist den Fall zur weiteren Abklärung zurück. Solida muss nun ein unabhängiges medizinisches Gutachten einholen und danach neu entscheiden, ob und in welchem Umfang sie für die Behandlungskosten der Frau aufkommen muss. Die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens von 800 Franken trägt die Veterinärassistentin.