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Bundesgericht bestätigt Kündigung: 82-Jähriger muss Wohnung räumen
Ein Mieter in Genf hatte dank enger Beziehung zu einem Verwalter jahrelang von Vorzugsmiete und Gratis-Parkplätzen profitiert. Das Bundesgericht bestätigt die Kündigung seiner Wohnung als rechtmässig.

Ein 82-jähriger Mann mietete seit 2007 eine 90-Quadratmeter-Duplex-Wohnung in Genf für monatlich 1000 Franken – deutlich unter dem damaligen Marktwert von rund 2500 Franken. Möglich wurde dies durch seine enge Beziehung zu einem Verwaltungsratspräsidenten der Eigentümergesellschaft. Zusätzlich zur günstigen Miete nutzte er zwei Parkplätze gratis, liess Renovationsarbeiten in seiner Wohnung auf Kosten der Eigentümerin ausführen und hatte Mitsprache bei der Auswahl anderer Mieter im Gebäude.

Als herauskam, dass der befreundete Verwaltungsratspräsident über 1,6 Millionen Franken aus der Gesellschaft veruntreut hatte, zog dieser 2020 Konsequenzen und trat zurück. Die Eigentümergesellschaft kündigte daraufhin im März 2021 dem Mieter die Wohnung. Als Begründung gab sie an, er habe seinen privilegierten Zugang zu einem Insider missbraucht und sich unrechtmässige Vorteile verschafft. Zudem habe er sich gegenüber anderen Mietern unangemessen verhalten.

Der Mieter wehrte sich gegen die Kündigung und verlangte deren Aufhebung, hilfsweise eine Verlängerung des Mietverhältnisses um vier Jahre. Er bestritt die Vorwürfe und verwies auf sein hohes Alter, seinen schlechten Gesundheitszustand und seine bescheidenen finanziellen Verhältnisse. Das Genfer Mietgericht und anschliessend das kantonale Berufungsgericht wiesen seine Einwände ab und bestätigten die Kündigung. Das Gericht gewährte ihm lediglich eine einmalige Verlängerung von zwei Jahren bis Ende Juni 2023.

Das Bundesgericht stützt diesen Entscheid nun vollumfänglich. Es hält fest, dass die Kündigung einen echten, sachlich nachvollziehbaren Grund hatte und nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstiess. Zur beantragten längeren Verlängerung hält das Gericht fest, dass der Mieter keine ernsthaften Schritte unternommen habe, eine Ersatzwohnung zu finden, und dass sein sich verschlechternder Gesundheitszustand eine längere Verlängerung nicht rechtfertige. Zudem habe die lange Prozessdauer dem Mieter faktisch bereits eine deutlich längere Nutzung der Wohnung ermöglicht, als die gewährte Verlängerung formell vorsah.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 06. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4A_281/2025