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Mann scheitert am Bundesgericht in Genfer Scheidungsstreit
Ein Mann aus Genf konnte die geforderte Vorauszahlung ans Bundesgericht nicht leisten. Sein Rechtsmittel wurde deshalb nicht behandelt.

Ein Mann war in einen langjährigen Scheidungsstreit mit seiner Ex-Frau verwickelt. Nachdem das Genfer Kantonsgericht im Oktober 2025 gegen ihn entschieden hatte, zog er den Fall ans Bundesgericht weiter. Dieses forderte ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist einen Kostenvorschuss von 3000 Franken zu leisten – eine übliche Bedingung, damit ein Verfahren überhaupt eröffnet wird.

Der Mann beantragte zunächst unentgeltliche Rechtspflege, also die Befreiung von den Verfahrenskosten aufgrund seiner finanziellen Lage. Das Bundesgericht lehnte diesen Antrag ab. Daraufhin bat er um eine deutlich längere Zahlungsfrist von mindestens 60 Tagen. Das Gericht gewährte ihm immerhin 15 zusätzliche Tage, bis zum 16. Februar 2026.

Als die Frist verstrich, ohne dass der Kostenvorschuss eingegangen war, versuchte der Mann, den Entscheid über die unentgeltliche Rechtspflege nochmals anfechten zu lassen. Er begründete dies damit, dass sein Bankkonto bei der Bank C. während fünf Monaten – von August bis Dezember 2025 – gesperrt gewesen sei und er deshalb nicht zahlen konnte. Das Bundesgericht liess dieses Argument nicht gelten: Ein blockiertes Konto in der Vergangenheit stelle keine neue, veränderte Sachlage dar, die eine Wiedererwägung rechtfertige.

Das Bundesgericht trat deshalb auf das Rechtsmittel des Mannes nicht ein. Er muss zudem Gerichtskosten von 800 Franken tragen. Der ursprüngliche Entscheid des Genfer Kantonsgerichts bleibt damit rechtskräftig.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 05. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_19/2026