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Bundesgericht lehnt Steuerbeschwerde eines Ehepaars wegen mangelhafter Begründung ab
Ein Ehepaar aus dem Kanton Bern wehrte sich gegen seine Steuerveranlagung 2024. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, weil die Eingabe unverständlich und ungenügend begründet war.

Ein Ehepaar aus dem Kanton Bern wollte sich gegen seine Steuerveranlagung für das Jahr 2024 wehren – sowohl bei den Kantons- und Gemeindesteuern als auch bei der direkten Bundessteuer. Bereits die kantonale Steuerrekurskommission weigerte sich im Dezember 2025, auf ihre Eingabe einzutreten, weil die Beschwerde den formalen Mindestanforderungen nicht genügte. Auch das Berner Verwaltungsgericht trat im Januar 2026 nicht auf die Rechtsmittel ein.

Das Ehepaar gelangte daraufhin ans Bundesgericht. Dort hätte es darlegen müssen, warum das Verwaltungsgericht mit seinem formalen Entscheid falsch lag. Stattdessen enthielt die Eingabe nach Einschätzung des Bundesgerichts über weite Strecken unverständliche Ausführungen – unter anderem zu einem Computervirus – und setzte sich mit der eigentlichen Frage nicht auseinander.

Das Bundesgericht wies darauf hin, dass es denselben Beschwerdeführern die Anforderungen an eine gültige Beschwerdeschrift bereits mehrfach erklärt hatte – zuletzt in zwei Urteilen aus dem Jahr 2025. Dennoch erfüllte die neue Eingabe diese Voraussetzungen erneut nicht. Das Gericht trat deshalb auch auf Bundesebene nicht auf die Beschwerde ein.

Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 1000 Franken werden dem Ehepaar gemeinsam auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 05. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 9C_101/2026