Symbolbild
Bundesgericht lässt Klage eines Juristen gegen früheren Arbeitgeber nicht zu
Ein Jurist scheiterte mit zahlreichen Klagen gegen seinen Ex-Arbeitgeber. Das Bundesgericht bezeichnete sein Vorgehen als querulatorisch und trat nicht auf die Beschwerde ein.

Ein Jurist war während lediglich vier Tagen in einer Zuger Anwaltskanzlei tätig, bevor das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Er hält die Kündigung für missbräuchlich und reichte daraufhin zahlreiche Verfahren gegen seinen früheren Vorgesetzten sowie gegen die Kanzlei ein. Dabei verlangte er unter anderem die Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung, Schadenersatz und Genugtuung. Im Hintergrund steht ein in Schottland hängiges Strafverfahren gegen ihn wegen Sexualdelikten mit Minderjährigen, über das er seinen Arbeitgeber nicht informiert hatte.

Da der Jurist die Gerichtskosten nicht selbst tragen kann oder will, beantragte er die sogenannte unentgeltliche Rechtspflege – also die Übernahme der Verfahrenskosten durch den Staat. Das Zuger Kantonsgericht lehnte dieses Gesuch ab, weil die meisten seiner Begehren als aussichtslos eingestuft wurden. Das Obergericht des Kantons Zug bestätigte diesen Entscheid. Zur Begründung hielt es fest, dass der Mann nie bestritten habe, dass gegen ihn in Schottland schwerwiegende Vorwürfe erhoben werden und dass er seinen Arbeitgeber darüber im Unklaren gelassen habe – obwohl ihm als Jurist die hohen Integritätsanforderungen in einer Anwaltskanzlei bekannt sein mussten.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde des Mannes gar nicht erst ein. Es bezeichnete sein Vorgehen als querulatorisch, also als missbräuchlich wiederholtes Einreichen von Klagen ohne sachliche Grundlage. Zudem habe er sich inhaltlich nicht ausreichend mit den Erwägungen des Obergerichts auseinandergesetzt, sondern lediglich seine früheren Argumente wiederholt. Darunter fiel etwa der Vorwurf, die Kündigung sei unzulässig, weil noch kein rechtskräftiges Strafurteil vorliege, oder die Behauptung, die kantonalen Gerichte hätten den Datenschutz missachtet.

Das Bundesgericht wies auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren ab, da der Beschwerde von Anfang an keine Erfolgsaussichten zukamen. Der Mann muss die Gerichtskosten von 2000 Franken selbst tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 05. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_134/2026