Symbolbild
Betreiberin einer Pferdepension muss illegale Bauten abreissen
Eine Frau betrieb in Münsingen eine Pferdepension mit zahlreichen unbewilligten Bauten. Das Bundesgericht bestätigt den Abbruchbefehl und setzt neue Frist bis Ende Juni 2026.

Eine Frau betreibt in Münsingen auf gepachtetem Land in der Landwirtschaftszone eine Pferdepension mit rund 36 Pferden. Im Frühjahr 2023 stellte die Gemeinde Münsingen fest, dass sie zahlreiche Bauten und Anlagen ohne die nötige Baubewilligung errichtet hatte – darunter Zelte und Holzkonstruktionen als Pferdeunterstände, Fahrzeuge sowie mobiles Material. Die Gemeinde forderte sie auf, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen, doch die Frau nutzte diese Möglichkeit nicht. Im April 2024 ordnete die Gemeinde an, dass 26 unbewilligte Bauten und Anlagen bis Ende 2024 zu beseitigen seien.

Die Frau wehrte sich gegen diesen Entscheid, zunächst bei der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion, dann beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern – beide wiesen ihre Einwände ab. Das Verwaltungsgericht setzte die zwischenzeitlich abgelaufene Frist neu auf den 15. Dezember 2025 an. Daraufhin gelangte die Frau ans Bundesgericht. Sie machte unter anderem geltend, ihr sei im Verfahren nicht ausreichend Gehör gewährt worden, die Frist sei unverhältnismässig kurz und falle zudem in die stressige Vorweihnachtszeit. Ausserdem solle die Frist auf das Ende des Pachtverhältnisses am 31. März 2026 abgestimmt werden.

Das Bundesgericht wies all diese Argumente ab. Ein anfänglicher Verfahrensfehler der Gemeinde – sie hatte eine Stellungnahme der Frau in ihrer Verfügung nicht erwähnt – sei im weiteren Verfahren geheilt worden, da sie sich vor der kantonalen Behörde umfassend äussern konnte. Die Frist sei angemessen, zumal die Frau seit Frühjahr 2023 wissen musste, dass die Rechtmässigkeit der Bauten fraglich ist, und der Grossteil der Konstruktionen ohne grossen Aufwand entfernt werden kann. Auch das laufende Pachtverhältnis ändere nichts an der Pflicht, den rechtmässigen Zustand herzustellen.

Da die bisherigen Fristen im Laufe des Verfahrens jeweils abgelaufen waren, setzte das Bundesgericht eine neue Frist bis zum 30. Juni 2026. Die Verfahrenskosten von 2000 Franken trägt die Betreiberin der Pferdepension vollumfänglich, da sie als Hauptverursacherin des Verfahrens gilt – 23 der 26 unbewilligten Bauten gehen auf ihr Konto.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 05. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_475/2025