Ein Mann aus dem Berner Oberland schuldete dem Kanton Bern, seiner Einwohnergemeinde und der Kirchgemeinde ausstehende Kantons- und Gemeindesteuern für das Jahr 2021. Das Regionalgericht Oberland verpflichtete ihn im September 2025, insgesamt rund 7'443 Franken zu bezahlen – darunter Steuern von 6'415 Franken, Verzugszinsen sowie Bussen und Gebühren von 500 Franken.
Der Mann legte gegen diesen Entscheid beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde ein. Das Obergericht trat auf seine Eingabe jedoch nicht ein, das heisst, es prüfte den Fall inhaltlich gar nicht erst. Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht.
Auch dort hatte er keinen Erfolg. Das Bundesgericht stellte fest, dass seine Eingabe die gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerde nicht erfüllte: Die Begründung war ungenügend. Das Gericht trat deshalb auf die Beschwerde nicht ein und erlegte dem Mann zusätzlich Gerichtskosten von 500 Franken auf.
Der Mann muss damit die ursprüngliche Steuerforderung samt Zinsen und Gebühren vollumfänglich begleichen. Die Steuerbehörden des Kantons Bern erhalten keine zusätzliche Entschädigung für das Verfahren vor Bundesgericht, da sie keine eigene Stellungnahme einreichen mussten.