Die Steuerverwaltung des Kantons Bern forderte von einem Mann ausstehende Steuern in der Höhe von 10'415.90 Franken. Das Regionalgericht Oberland gab dem Kanton im August 2025 recht und erlaubte ihm, die Forderung zwangsweise einzutreiben. Dagegen wehrte sich der Mann beim Obergericht des Kantons Bern – ohne Erfolg: Das Obergericht trat auf seine Beschwerde gar nicht erst ein.
Der Mann wandte sich daraufhin ans Bundesgericht. Dieses prüfte seine Eingabe vom 1. Dezember 2025 und stellte fest, dass sie die gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerde nicht erfüllt. Konkret fehlte eine hinreichende Begründung, weshalb das Bundesgericht ebenfalls nicht auf die Beschwerde eintrat. Der Entscheid erging durch den Abteilungspräsidenten im vereinfachten Verfahren.
Zusätzlich muss der Mann die Gerichtskosten von 500 Franken tragen. Der Kanton Bern erhält keine Entschädigung für das Verfahren vor Bundesgericht, da er keine Stellungnahme einreichen musste und ihm damit kein entsprechender Aufwand entstanden ist.
Im Ergebnis bleibt die Steuerforderung des Kantons Bern in voller Höhe bestehen. Der Mann hat alle Rechtsmittel ausgeschöpft, ohne dass seine Einwände inhaltlich geprüft wurden – allein weil seine Eingaben die formellen Voraussetzungen nicht erfüllten.