Symbolbild
Raser im Thurgau bleibt schuldig trotz Streit um Temposignal
Ein Autofahrer fuhr im Thurgau mit 96 km/h, wo 60 erlaubt waren. Das Bundesgericht bestätigt seine Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung.

Im April 2021 fuhr ein Mann auf einer Strasse im Thurgau mit 96 Stundenkilometern, obwohl dort eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h signalisiert war. Das entspricht einer Überschreitung um 36 km/h. Das Bezirksgericht Münchwilen verurteilte ihn deshalb wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse von 500 Franken. Das Thurgauer Obergericht bestätigte dieses Urteil.

Der Autofahrer wehrte sich vor Bundesgericht und argumentierte, die Signalisation auf dem betreffenden Strassenabschnitt sei widersprüchlich und damit ungültig: In seiner Fahrtrichtung galt ein Limit von 60 km/h, in der Gegenrichtung hingegen 80 km/h. Diesen Unterschied bezeichnete er als gesetzeswidrig. Die Vorinstanz hatte dazu erklärt, der Weiler entlang der Strecke liege je nach Fahrtrichtung unterschiedlich nah an der Strasse, was die verschiedenen Limits sachlich begründe. Entscheidend sei aber ohnehin, dass die Signale in beiden Richtungen klar sichtbar und eindeutig seien.

Das Bundesgericht folgte dieser Einschätzung. Es hielt fest, dass selbst rechtswidrig aufgestellte Verkehrssignale grundsätzlich befolgt werden müssen – es sei denn, sie wären offenkundig und schwerwiegend mangelhaft, also nichtig. Davon könne hier keine Rede sein. Wer ein Tempolimit für falsch halte, müsse dies auf dem Verwaltungsweg anfechten, nicht einfach schneller fahren. Zudem habe der Autofahrer in seiner Eingabe nicht ausreichend dargelegt, inwiefern das Urteil des Obergerichts konkret gegen das Recht verstosse.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und auferlegte dem Autofahrer Gerichtskosten von 3000 Franken. Die Verurteilung wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln bleibt damit rechtskräftig.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 05. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_483/2025