Symbolbild
Frau muss die Schweiz verlassen nach Paketdiebstahl und Hausfriedensbruch
Eine Frau wurde wegen Hausfriedensbruchs verurteilt und des Landes verwiesen. Das Bundesgericht trat auf ihre Beschwerde nicht ein.

Im November 2022 drang eine Frau in den Hauseingang eines Mehrfamilienhauses ein, um dort Pakete zu stehlen. Das Aargauer Obergericht verurteilte sie wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe und verwies sie für fünf Jahre des Landes. Die Frau hatte zuvor bereits mehrfach Gerichtsverhandlungen ferngeblieben – sowohl vor der ersten Instanz als auch vor dem Obergericht.

Zur Berufungsverhandlung im September 2025 erschien die Frau erneut nicht. Sie liess über ihren Anwalt ausrichten, ihr vier Monate altes Kind sei krank. Das Gericht akzeptierte diese Begründung nicht, weil weder ein Arztzeugnis vorlag noch klar war, ob die Frau überhaupt in die Schweiz eingereist war. Die Verhandlung wurde ohne sie, aber in Anwesenheit ihres Anwalts, durchgeführt.

Vor Bundesgericht wehrte sich die Frau gegen die Landesverweisung. Sie argumentierte, sie habe kein schweres Delikt begangen und wolle in der Schweiz legal arbeiten und Schulden zurückzahlen. Das Bundesgericht liess dieses Argument nicht gelten: Die Frau habe sich nicht ausreichend mit der Begründung des Obergerichts auseinandergesetzt, das bereits eine umfassende Abwägung ihrer persönlichen Interessen gegen das öffentliche Interesse an ihrer Fernhaltung vorgenommen hatte.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde gar nicht erst ein, weil die Eingabe den formellen Anforderungen nicht genügte. Die Frau hatte lediglich ihre eigene Sichtweise wiederholt, ohne konkret aufzuzeigen, weshalb das Obergericht falsch entschieden haben soll. Da die Frau kein Zustelldomizil in der Schweiz angegeben hatte, verbleibt das Urteilsexemplar vorerst im Gerichtsdossier.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 05. March 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_834/2025