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Kostenvorschuss verpasst – Beschwerde abgewiesen
Publiziert am 2025-04-24
Eine Frau scheiterte vor dem Bundesgericht, weil sie den geforderten Kostenvorschuss von 800 Franken nicht rechtzeitig bezahlte. Trotz Nachfrist und klarer Warnung ging kein Geld ein, weshalb das Gericht auf ihre Beschwerde nicht eintrat.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Frau abgewiesen, ohne sich mit dem eigentlichen Inhalt zu befassen. Die Beschwerdeführerin hatte gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Schwyz vom November 2024 Beschwerde eingelegt. Der Fall betraf eine angebliche Rechtsverweigerung im Zusammenhang mit einer Sicherheitsleistung bei Ehrverletzungsdelikten. Doch das Verfahren scheiterte bereits an einer formalen Hürde.

Wie bei jedem Verfahren vor dem Bundesgericht musste die Beschwerdeführerin einen Kostenvorschuss leisten, in diesem Fall 800 Franken. Das Gericht setzte ihr mit Verfügung vom 8. Januar 2025 eine Frist bis zum 23. Januar, um diesen Betrag zu überweisen. Als keine Zahlung einging, gewährte das Bundesgericht der Frau am 28. Januar eine gesetzlich vorgeschriebene Nachfrist bis zum 10. Februar 2025 und wies ausdrücklich darauf hin, dass bei Nichtbezahlung auf die Beschwerde nicht eingetreten werde.

Das Bundesgericht betont in seiner Begründung, dass Parteien in einem Prozessrechtsverhältnis verpflichtet sind, sich nach Treu und Glauben zu verhalten. Dazu gehört auch, dafür zu sorgen, dass behördliche Mitteilungen zugestellt werden können und diese zur Kenntnis zu nehmen. Da die Beschwerdeführerin den Kostenvorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht bezahlte, trat das Gericht auf ihre Beschwerde nicht ein. Die Frau muss nun die Gerichtskosten von 500 Franken tragen – weniger als der ursprünglich geforderte Vorschuss, aber dennoch eine Belastung ohne jede Chance auf Erfolg in der Hauptsache.

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