Symbolbild
Pensionierte Lehrerin darf nicht mehr als Vikarin arbeiten
Eine 71-jährige Lehrerin wurde vom Zürcher Volksschulamt dauerhaft als Vikarin gesperrt. Das Bundesgericht trat auf ihre Klage nicht ein.

Eine heute 71-jährige Frau arbeitete seit Februar 2009 regelmässig als Vikarin an Zürcher Volksschulen. Im November 2019 kam es während eines Vikariats zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen ihr und einer Schülerin. Dafür wurde sie im April 2021 per Strafbefehl wegen Tätlichkeiten zu einer Busse von 300 Franken verurteilt – allerdings unter Berücksichtigung, dass sie in einer Notwehrsituation überreagiert hatte.

Als das Volksschulamt des Kantons Zürich Ende 2023 einen weiteren Vikariats-Einsatz der Frau prüfte, untersuchte es gleichzeitig ihre Eignung als Lehrperson. Im Mai 2024 entschied die Behörde, sie dauerhaft zu sperren: Sie dürfe nicht mehr als Vikarin eingesetzt werden und ihr Profil auf der Stellenbörse werde gelöscht. Begründet wurde dies einerseits mit dem Vorfall von 2019, andererseits mit dem Alter der Frau. Das kantonale Recht lässt Anstellungen von Personen über 65 Jahren nur befristet und in Ausnahmefällen zu – und diese setzen laut Behörde eine einwandfreie persönliche und fachliche Eignung voraus. Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich und anschliessend das Verwaltungsgericht bestätigten den Entscheid. Das Gericht hielt fest, die Frau habe ihr damaliges Verhalten nicht kritisch reflektiert, weshalb Zweifel an ihrer Fähigkeit bestünden, in Konfliktsituationen pädagogisch angemessen zu reagieren.

Die Frau gelangte daraufhin ans Bundesgericht. Dieses trat auf ihre Eingabe jedoch gar nicht erst ein. Der Grund: Eine Beschwerde ans Bundesgericht muss konkret und detailliert darlegen, inwiefern das vorinstanzliche Urteil Recht verletzt. Die Frau beschränkte sich jedoch darauf, ihre eigene Sichtweise des Vorfalls zu schildern und allgemein Ungleichbehandlung sowie Unverhältnismässigkeit zu rügen, ohne sich inhaltlich mit den Argumenten des Verwaltungsgerichts auseinanderzusetzen. Das genügte den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das Bundesgericht verzichtete trotz des Unterliegens der Frau auf eine Kostenerhebung. Das Berufsverbot als Vikarin bleibt damit definitiv bestehen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 03. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_101/2026