Im Kanton Freiburg kam es zu einem Streit zwischen einem Ehepaar, in dessen Folge die Ehefrau die Kantonspolizei hinzuzog. Die Polizei beauftragte einen Schlüsseldienst, um die Tür des gemeinsamen Wohnhauses zu öffnen. Die Kosten dafür stellte die Polizei beiden Eheleuten gemeinsam in Rechnung.
Der Mann weigerte sich, diese Rechnung zu bezahlen, und focht den Entscheid an. Das Kantonsgericht des Kantons Freiburg bestätigte jedoch im Januar 2026, dass die Polizei die Schlüsseldienst-Kosten rechtmässig beiden Eheleuten auferlegt hatte. Die Richter sahen keinen Grund, von dieser gemeinsamen Kostenpflicht abzuweichen.
Daraufhin wandte sich der Mann mit einem Schreiben an das Bundesgericht. Dieses forderte ihn auf, bis Ende Februar 2026 zu bestätigen, ob er seine Beschwerde aufrechterhalten und begründen wolle. Mit einem Brief vom 6. Februar 2026 teilte der Mann mit, dass er auf eine Beschwerde beim Bundesgericht verzichte.
Das Bundesgericht nahm den Rückzug zur Kenntnis und strich den Fall von seiner Liste. Angesichts des frühen Verfahrensstands wurden weder Gerichtskosten erhoben noch Entschädigungen zugesprochen. Damit bleibt der Entscheid des Kantonsgerichts in Kraft: Der Mann muss die Schlüsseldienst-Rechnung gemeinsam mit seiner Ehefrau tragen.