Ein Mann versuchte, sich gegen Betreibungen von vier Unternehmen zu wehren. Er reichte beim Bezirksgericht Willisau eine Klage ein, mit der er festgestellt haben wollte, dass die gegen ihn laufenden Betreibungen nicht berechtigt sind. Das Bezirksgericht trat auf diese Klage jedoch nicht ein. Auch eine anschliessende Beschwerde beim Kantonsgericht Luzern blieb erfolglos: Das Kantonsgericht wies sie im November 2025 ab und auferlegte dem Mann die Verfahrenskosten. Zudem lehnte es sein Gesuch ab, die Kosten vom Staat übernehmen zu lassen.
Daraufhin wandte sich der Mann im Dezember 2025 ans Bundesgericht. Das Bundesgericht forderte ihn auf, einen Kostenvorschuss von 1000 Franken zu bezahlen – eine übliche Voraussetzung, damit ein Verfahren überhaupt behandelt wird. Da der Mann nicht zahlte, setzte ihm das Gericht eine Nachfrist bis zum 2. Februar 2026 und wies ihn ausdrücklich darauf hin, dass sein Fall sonst nicht behandelt werde.
Der Mann bezahlte den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht. Das Bundesgericht trat deshalb auf seine Beschwerde nicht ein, das heisst, es prüfte den Fall inhaltlich gar nicht. Zusätzlich muss der Mann Gerichtskosten von 500 Franken tragen. Da der Aufwand für das Gericht gering war, wurden diese Kosten gegenüber dem üblichen Ansatz reduziert.