Symbolbild
Zu lebenslanger Haft verurteilte Frau bleibt im Gefängnis
Eine Frau wurde wegen Mordes an der Tochter ihres Lebenspartners zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihr Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens scheitert vor Bundesgericht.

In der Nacht vom 10. auf den 11. November 2018 starb ein zweijähriges Mädchen im Kanton Freiburg. Am Morgen fand der Vater seine Tochter leblos in ihrem Zimmer. Die Lebenspartnerin des Vaters wurde 2022 vom Bezirksgericht der Gruyère wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Freiburger Kantonsgericht und anschliessend das Bundesgericht bestätigten dieses Urteil.

Die verurteilte Frau beantragte 2024 eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Sie stützte sich dabei auf eine neu eröffnete Strafuntersuchung gegen den Vater des Kindes wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen, Vergewaltigung und weiterer Delikte. Zudem legte sie ein psychiatrisches Gutachten über den Vater vor, das bei ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung sowie psychopathische und perverse Persönlichkeitszüge diagnostizierte. Die Frau argumentierte, diese neuen Erkenntnisse über den Charakter und das Verhalten des Vaters müssten zu ihrer Freilassung führen.

Das Kantonsgericht lehnte den Antrag auf Wiederaufnahme ab. Es hielt fest, dass die Verurteilung der Frau auf einem umfassenden Indizienbeweis beruhe – darunter Bewegungsdaten ihres Mobiltelefons, DNA-Spuren in der Kinderkammer sowie Einträge in ihrem Tagebuch und Suchanfragen im Internet, die ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Kind belegten. Die neuen Erkenntnisse über den Vater liessen diese Beweise unberührt.

Das Bundesgericht bestätigte nun diesen Entscheid. Es hielt fest, dass das psychiatrische Gutachten über den Vater auf der Annahme beruhe, er habe die ihm vorgeworfenen Taten tatsächlich begangen – was noch nicht gerichtlich festgestellt sei. Solange die Strafuntersuchung gegen den Vater laufe und kein rechtskräftiges Urteil vorliege, könnten die Schlussfolgerungen des Gutachtens keine Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens bilden. Auch der Antrag der Frau auf sofortige Freilassung wurde abgewiesen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 03. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_269/2025