Symbolbild
Bundesgericht lehnt Neubau in Oberrohrdorf wegen schlechter Einpassung ab
Eine Immobilienfirma wollte in Oberrohrdorf AG ein Dreifamilienhaus bauen. Das Bundesgericht bestätigt: Das Projekt fügt sich nicht ins Ortsbild ein.

Eine Immobilienfirma reichte in der Gemeinde Oberrohrdorf im Kanton Aargau ein Baugesuch für den Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und den Neubau eines Dreifamilienhauses ein. Es war bereits das dritte Baugesuch für dasselbe Grundstück. Der Gemeinderat lehnte das Projekt ab, weil es sich nicht genügend in das Orts-, Quartier- und Strassenbild einfüge. Zwei unabhängige Fachleute – ein diplomierter Architekt sowie eine Fachberaterin für Siedlungsentwicklung und Ortsbild – kamen zum gleichen Schluss.

Die Immobilienfirma wehrte sich gegen diesen Entscheid und zog den Fall durch mehrere Instanzen. Sie verlangte unter anderem, dass die Behörden einen Augenschein vor Ort durchführen und ein neutrales Gutachten einholen sollten. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau wies die Beschwerde im Juli 2025 ab. Es befand, dass zahlreiche Fotos, Pläne, Fotomontagen und frei zugängliche Kartendienste wie Google Street View ausreichten, um den Sachverhalt zu beurteilen. Ein Augenschein sei deshalb nicht notwendig.

Vor Bundesgericht rügte die Firma, das Verfahren sei unfair gewesen: Die Behörden hätten ihr das erste Fachgutachten nicht rechtzeitig zur Stellungnahme vorgelegt. Das Bundesgericht anerkannte zwar, dass dabei ein Verfahrensfehler passiert war. Dieser sei aber geheilt worden, weil die Firma später Gelegenheit erhielt, sich zum Gutachten zu äussern, und weil die kantonale Beschwerdeinstanz den Fall vollumfänglich neu beurteilen konnte. Auch die übrigen Einwände der Firma – etwa zur Erschliessung der Garage, zur Begrünung des Grundstücks oder zur angeblich ungleichen Behandlung gegenüber anderen Bauherren – liess das Bundesgericht nicht gelten.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Die Immobilienfirma muss die Gerichtskosten von 4000 Franken tragen und der Gegenpartei 3000 Franken Entschädigung zahlen. Das Dreifamilienhaus darf damit weiterhin nicht gebaut werden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 03. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_466/2025