Symbolbild
Autofahrer bleibt verurteilt, weil er eine rote Ampel missachtete
Ein Genfer Autofahrer fuhr 2021 bei Rot und verletzte einen anderen Fahrer. Das Bundesgericht bestätigt seine Verurteilung.

Am 19. Januar 2021 fuhr ein damals 63-jähriger Mann in Genf mit seinem Auto über eine rote Ampel und stiess dabei mit dem Fahrzeug eines anderen Fahrers zusammen. Dieser wurde dabei leicht verletzt. Das Genfer Polizeigericht verurteilte den Unfallverursacher wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen sowie einer Busse von 1560 Franken. Ausserdem musste er dem Geschädigten Schadenersatz zahlen.

Der Verurteilte zog das Urteil weiter und bestritt, bei Rot gefahren zu sein. Er behauptete, die Ampel sei für ihn grün gewesen. Die Genfer Berufungsinstanz wies seine Berufung jedoch ab und erhöhte lediglich den Schadenersatz zugunsten des Geschädigten auf rund 6000 Franken. Ausschlaggebend für das Gericht waren die übereinstimmenden Aussagen des Geschädigten und eines unabhängigen Zeugen – eines Motorradfahrers, der direkt hinter dem Geschädigten gefahren war. Beide hatten bestätigt, bei Grün losgefahren zu sein, nachdem sie zuvor ordnungsgemäss an der roten Ampel gewartet hatten.

Vor Bundesgericht rügte der Verurteilte, der Motorradfahrer hätte in einem anderen Verfahrensstatus befragt werden müssen, weil er sich durch seine Aussagen selbst hätte belasten können. Das Bundesgericht liess dieses Argument nicht gelten: Der Motorradfahrer hatte das Recht gehabt, die Aussage zu verweigern, hatte davon aber keinen Gebrauch gemacht. Zudem hatte er sich freiwillig auf einen Zeugenaufruf hin gemeldet und kannte keine der beteiligten Parteien – was seine Glaubwürdigkeit eher stärkte. Auch der Einwand, die Verkehrssündenregister beider Fahrer hätten eingeholt werden sollen, überzeugte das Gericht nicht.

Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung vollumfänglich. Es sah keine willkürliche Beweiswürdigung durch die Vorinstanz: Zwei voneinander unabhängige Verkehrsteilnehmer hätten kaum gleichzeitig eine rote Ampel missachtet, wenn sie ohnehin bereits an der Kreuzung gewartet hatten. Der Verurteilte muss zudem die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 03. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_22/2025