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Bundesgericht: Genfer Ehepaar muss sich wegen Menschenhandels verantworten
Zwei Frauen ohne Aufenthaltsbewilligung arbeiteten unter harten Bedingungen für eine Genfer Familie. Das Bundesgericht ordnet nun eine Anklage wegen Menschenhandels an.

Zwei Cousinen aus dem Ausland kamen 2019 ohne Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung in die Schweiz. Ab Mai 2020 arbeiteten sie für ein Ehepaar in Genf: Sie pflegten die 96-jährige Mutter des Mannes, betreuten die zwei Kinder der Familie und erledigten den Haushalt – sowohl in der Genfer Wohnung als auch im Ferienhaus der Familie in Frankreich. Laut ihren Aussagen arbeiteten sie täglich von morgens bis spät abends, ohne freie Tage und ohne Pausen. Zudem berichteten beide Frauen, vom Ehemann vergewaltigt worden zu sein.

Im März 2021 wandten sich die Frauen an eine Hilfsorganisation für Personen ohne Aufenthaltsstatus und erstatteten Anzeige. Die Genfer Staatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren unter anderem wegen Menschenhandels, Wucher und sexueller Nötigung. Im August 2023 stellte sie das Verfahren jedoch teilweise ein – insbesondere den Vorwurf des Menschenhandels. Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, die gesetzlichen Voraussetzungen für diesen Tatbestand seien nicht erfüllt. Das Genfer Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid.

Das Bundesgericht hebt diesen Entscheid nun auf. Es hält fest, dass die Vorinstanz den Tatbestand des Menschenhandels zu eng ausgelegt hat. Entscheidend sei, dass die beiden Frauen sich in einer besonders verletzlichen Lage befunden hätten – ohne legalen Status, ohne Verhandlungsspielraum und in wirtschaftlicher Not. Das Ehepaar habe von dieser Situation gewusst und sie möglicherweise gezielt ausgenutzt. Zudem seien die tatsächlichen Arbeitsbedingungen deutlich schlechter gewesen als vereinbart, und die Frauen seien durch Drohungen – etwa mit Entlassung oder Ausweisung – zum Schweigen gebracht worden. Solche Mittel können laut Bundesgericht als Zwang im Sinne des Menschenhandels gewertet werden.

Das Bundesgericht weist den Fall zurück an die Genfer Justiz mit der Anweisung, das Ehepaar auch wegen Menschenhandels anzuklagen. Es betont, dass bei ernsthaften Zweifeln über die rechtliche Einordnung eines schwerwiegenden Vorwurfs nicht die Staatsanwaltschaft, sondern ein Gericht zu entscheiden hat.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 02. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_133/2024