Ein Vater, der in mehreren familienrechtlichen Verfahren (Besuchsrecht, Sorgerecht, Beistandschaft) involviert ist, hatte wiederholt versucht, die Mitglieder des Bezirksgerichts Muri für befangen zu erklären. Das Obergericht des Kantons Aargau hatte seinem Ausstandsgesuch bezüglich der Gerichtspräsidentin Baumgartner und eines Gerichtsschreibers stattgegeben, es jedoch für die übrigen Mitarbeitenden des Gerichts abgelehnt.
Mit seiner Beschwerde ans Bundesgericht forderte der Mann eine vollständige Neubeurteilung aller Verfahren durch ein anderes Gericht und die vorläufige Aussetzung aller laufenden Maßnahmen. Das Bundesgericht trat auf diese Beschwerde nicht ein und wies darauf hin, dass der Beschwerdeführer keine konkreten Ausstandsgründe für die übrigen Gerichtsmitglieder vorgebracht hatte.
Das Gericht betonte in seiner Begründung, dass Ausstandsgesuche nicht in abstrakter Weise und institutionell gegen ein ganzes Gericht gestellt werden können. Der Mann hatte sich in seiner Beschwerde hauptsächlich gegen die Gerichtspräsidentin geäußert, obwohl das Obergericht ihren Ausstand bereits bewilligt hatte. Für die anderen Gerichtsmitglieder brachte er keine spezifischen Gründe vor, weshalb seine Beschwerde als unzureichend begründet abgewiesen wurde.
Die Gerichtskosten von 1'500 Franken wurden dem Beschwerdeführer auferlegt. Das Urteil zeigt, dass für einen erfolgreichen Ausstandsantrag konkrete Gründe für jeden einzelnen Richter oder Gerichtsmitarbeiter vorgebracht werden müssen.