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Dieb bleibt in Haft trotz Forderung nach Suchtgutachten
Ein Mann, der wegen zahlreicher Diebstähle in Untersuchungshaft sitzt, wollte ein Gutachten für eine Suchtbehandlung erzwingen. Das Bundesgericht tritt auf seine Beschwerde nicht ein.

Ein Mann sitzt wegen des Verdachts auf gewerbsmässigen Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und weiterer Delikte in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, bei verschiedenen Einbrüchen Beute im Wert von 230.000 Franken gemacht und eine Person gegen deren Willen in einem Kellerabteil eingesperrt zu haben. Nachdem er bereits einmal in Untersuchungshaft war und dann freikam, wurde er im August 2025 erneut verhaftet.

Der Inhaftierte forderte vor Gericht, die Staatsanwaltschaft solle angewiesen werden, ein psychiatrisches Gutachten für eine mögliche stationäre Suchtbehandlung in Auftrag zu geben. Er argumentierte, dass die Staatsanwaltschaft die Entscheidung über diese Begutachtung seit Monaten hinauszögere. Das Zürcher Obergericht wies seine Beschwerde ab, woraufhin er an das Bundesgericht gelangte.

Während des laufenden Verfahrens vor dem Bundesgericht beauftragte die Staatsanwaltschaft jedoch bereits eine sachverständige Person mit der psychiatrischen Begutachtung des Mannes. Das Bundesgericht stellte daher fest, dass sein Hauptanliegen bereits erfüllt sei und kein aktuelles Rechtsschutzinteresse mehr bestehe. Auf den zusätzlichen Antrag, eine Verletzung seiner Rechte festzustellen, trat das Gericht nicht ein. Der Kanton Zürich muss die Anwaltskosten des Mannes für das bundesgerichtliche Verfahren übernehmen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_1381/2025