Ein Walliser Drogenhändler wurde vom Kantonsgericht wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Das Gericht legte seinem Urteil einen Kokain-Reinheitsgrad von 68,3 Prozent zugrunde, während die Staatsanwaltschaft in der Anklage nur von 33 Prozent ausgegangen war. Der Mann hatte laut Anklage mehreren Personen Kokain verkauft und zudem ein Elektrofahrrad im Wert von rund 6.000 Franken gestohlen.
Das Bundesgericht hebt das Urteil nun teilweise auf. Es stellt klar, dass der Reinheitsgrad ein zentrales Element des Sachverhalts ist und nicht zur rechtlichen Würdigung gehört. Wenn die Staatsanwaltschaft in der Anklage ausdrücklich einen bestimmten Reinheitsgrad nennt, darf das Gericht nicht einfach einen höheren Wert annehmen. Dies verstößt gegen den Anklagegrundsatz, der die Verteidigungsrechte des Beschuldigten schützen soll.
Der Fall geht nun zur Neubeurteilung zurück ans Kantonsgericht. Dieses muss prüfen, ob auch bei Anwendung des angeklagten Reinheitsgrads von 33 Prozent eine qualifizierte Widerhandlung vorliegt oder ob nur eine einfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz anzunehmen ist. Den Schuldspruch wegen Diebstahls bestätigt das Bundesgericht hingegen. Der Einwand des Mannes, dass es für den Diebstahl weder Zeugen noch Videobeweise gebe, reicht für einen Freispruch nicht aus.