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Gericht verurteilt Mann für sexuellen Übergriff auf schlafende Frau
Das Bundesgericht hat einen Mann für einen sexuellen Übergriff auf eine schlafende Frau verurteilt. Es hob damit teilweise das Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts auf.

Eine Frau und ein Mann, die sich aus einer früheren Beziehung kannten, trafen sich in einer Diskothek. Nach dem Ausgang nahmen sie ein Taxi zu ihrer Wohnung. Die stark alkoholisierte Frau musste unterwegs und später in der Wohnung erbrechen. Anschließend kam es zu einem ersten sexuellen Kontakt.

Das Bundesgericht bestätigte die Einschätzung der Vorinstanz, dass die Frau beim ersten Geschlechtsverkehr zwar alkoholisiert, aber nicht völlig widerstandsunfähig war. Sie konnte den Code zu ihrem Wohnhaus eingeben, hatte den Mann aufgefordert, ein Kondom zu benutzen, und war während des Aktes bei Bewusstsein. Daher lag keine strafbare Handlung vor.

Anders beurteilte das Bundesgericht jedoch den zweiten Vorfall. Die Frau war eingeschlafen und wachte kurz auf, als der Mann von hinten in sie eindrang. Sie schlief danach wieder ein. Das Gericht hielt es für willkürlich, dass die Vorinstanz diesen zweiten Übergriff nicht als erwiesen angesehen hatte. Die Schilderungen der Frau seien glaubhaft, zumal der Mann bereits früher wegen eines ähnlichen Übergriffs auf eine andere schlafende Person verurteilt worden war.

Das Bundesgericht verurteilte den Mann daher wegen sexueller Handlungen mit einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person. Die Strafzumessung und die Entscheidung über die Entschädigungsforderungen der Frau wurden an die Vorinstanz zurückgewiesen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_764/2024