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Bundesgericht schickt Fall eines Mannes mit Messer zurück an Vorinstanz
Die Verurteilung eines Mannes wegen versuchten Mordes muss neu beurteilt werden. Das Bundesgericht kritisiert, dass das Kantonsgericht seine Entscheidung nicht ausreichend begründet hat.

Ein Mann wurde vom Waadtländer Kantonsgericht wegen versuchten leidenschaftlichen Mordes und versuchter Nötigung verurteilt. Er hatte am Arbeitsplatz den neuen Freund seiner Ex-Frau mit einem Küchenmesser bedroht. Zuvor hatte er seiner Ex-Frau gesagt, dass er ihrem neuen Partner in die Beine schießen würde, wenn sie die Kinder weiterhin von ihm betreuen lasse.

Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die Verurteilung wegen versuchten leidenschaftlichen Mordes neu beurteilt werden muss. Die Richter kritisierten, dass das Kantonsgericht seine Entscheidung nicht ausreichend begründet hatte. Insbesondere wurden die Argumente des Verurteilten, seine Aussagen vor Gericht hätten auf einer falschen Erinnerung beruht, nicht angemessen geprüft. Das Gericht hätte die Überwachungsvideos und die Aussagen des Nachtwächters, der den Vorfall beobachtet hatte, genauer analysieren müssen.

Die Verurteilung wegen versuchter Nötigung wurde hingegen bestätigt. Das Bundesgericht stellte klar, dass der Vorwurf der Nötigung im Anklageschreiben ausreichend beschrieben war und das Gericht berechtigt war, die rechtliche Qualifikation zu ändern. Auch wenn die Ex-Frau keine Anzeige erstattet hatte, wird Nötigung von Amtes wegen verfolgt.

Der Fall geht nun zurück ans Waadtländer Kantonsgericht, das eine neue Entscheidung treffen muss. Dabei muss es alle Beweismittel neu würdigen und seine Schlussfolgerungen ausreichend begründen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. February 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_544/2025