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Frau scheitert mit Revisionsgesuch gegen Bundesgerichtsurteil
Eine Frau wollte ein Bundesgerichtsurteil nachträglich ändern lassen. Das Bundesgericht lehnt das Gesuch ab, weil keine gesetzlichen Gründe für eine Revision vorliegen.

Eine Frau hatte versucht, ein früheres Urteil des Bundesgerichts vom 24. Juni 2025 durch ein Revisionsgesuch aufheben zu lassen. In jenem Urteil war das Gericht nicht auf ihre Beschwerde gegen eine Verfügung des Kantonsgerichts Schwyz eingetreten, weil ihre Eingabe die gesetzlichen Anforderungen an eine Begründung nicht erfüllt hatte.

In ihrem Revisionsgesuch vom 15. September 2025 beantragte die Frau nicht nur die Aufhebung des Urteils, sondern auch die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens und die Bestrafung von Personen, die angeblich ihre Werke weltweit veröffentlicht hatten. Zudem forderte sie vorsorgliche Maßnahmen zum Schutz ihrer Werke und stellte ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.

Das Bundesgericht weist in seiner Begründung darauf hin, dass eine Revision nur unter sehr eng definierten gesetzlichen Voraussetzungen möglich ist. Die Frau habe sich in ihrem Gesuch kaum mit den Gründen des ursprünglichen Nichteintretensentscheids auseinandergesetzt. Stattdessen habe sie versucht, das Urteil inhaltlich neu bewerten zu lassen, was im Rahmen eines Revisionsverfahrens nicht möglich sei.

Das Gericht trat auf das Revisionsgesuch nicht ein und wies auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit ab. Die Gerichtskosten von 1'200 Franken wurden der Frau auferlegt, wobei das Gericht ihre finanziellen Verhältnisse bei der Bemessung berücksichtigte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7F_44/2025