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Mann muss ins Gefängnis, weil er Freund um 75'000 Franken betrog
Ein Mann hat das Vertrauen seines Freundes missbraucht und 75'000 Franken für sich verwendet statt aufzubewahren. Das Bundesgericht bestätigt nun die Freiheitsstrafe von 180 Tagen.

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen Betrugs und mehrfachen Pfändungsbetrugs bestätigt. Der Verurteilte hatte einen engen Freund dazu gebracht, ihm 75'000 Franken zu überweisen. Er versprach, das Geld für den Freund aufzubewahren und innerhalb von zwei bis drei Monaten zurückzuzahlen. Tatsächlich verwendete er das Geld jedoch, um eigene Schulden zu bezahlen.

Der Verurteilte und sein Opfer waren seit Jahren eng befreundet. Das Opfer befand sich in einer Scheidungssituation und wollte das Geld vor den Behörden und der Ehefrau in Sicherheit bringen. Er vertraute seinem Freund, obwohl dieser in finanziellen Schwierigkeiten steckte und Schulden von 400'000 bis 500'000 Franken hatte. Der Verurteilte zahlte später nur einen Teil des Geldes zurück.

Zusätzlich wurde der Mann wegen mehrfachen Pfändungsbetrugs verurteilt, weil er bei Pfändungen Vermögenswerte verschwiegen hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er aufgrund früherer Verfahren mit den Pfändungsregeln vertraut war und die Vermögenswerte absichtlich verheimlichte, um seine Gläubiger zu schädigen.

Das Bundesgericht bestätigte die unbedingte Freiheitsstrafe von 180 Tagen. Für eine bedingte Strafe sprachen weder die einschlägigen Vorstrafen des Mannes noch seine fehlende Einsicht. Obwohl er inzwischen in Bosnien lebt und dort ein eigenes Geschäft eröffnet hat, sah das Gericht ein hohes Risiko, dass er in der Schweiz erneut straffällig werden könnte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_157/2025