Symbolbild
Mann muss 18 Jahre ins Gefängnis für tödliche Schüsse auf Geldgeber
Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung eines Mannes wegen Mordes. Er hatte seinen Geldgeber erschossen, nachdem dieser die Rückzahlung von 350'000 Franken gefordert hatte.

Ein Mann wurde vom Zürcher Obergericht wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 18¼ Jahren verurteilt. Das Bundesgericht hat diese Verurteilung nun bestätigt. Der Verurteilte hatte von seinem späteren Opfer insgesamt 350'000 Franken erhalten, angeblich für ein Investment-Geschäft. Als der Geldgeber die Rückzahlung forderte, lockte der Verurteilte ihn unter dem Vorwand einer Geldübergabe auf einen Parkplatz in Winterthur.

Dort erschoss er den Mann mit zwei Schüssen in den Kopf- und Rückenbereich. Beide Schüsse waren tödlich. Obwohl keine direkten Beweise vorlagen, stützte sich das Gericht auf eine Kette von Indizien: Die DNA des Täters wurde am Türgriff des Opferautos gefunden, er wechselte in der Tatnacht die Kleidung, löschte gezielt Verbindungsdaten auf seinem Handy und hatte kein Alibi für den Tatzeitraum.

Der Verurteilte bestritt die Tat und argumentierte unter anderem, dass an seinem Körper, seinen Kleidern und seinem Auto keine Schmauch- oder Blutspuren gefunden wurden. Das Gericht hielt jedoch fest, dass er genügend Zeit hatte, diese Spuren zu beseitigen. Zudem wusste er aufgrund einer früheren Verurteilung, worauf beim Beseitigen von Schmauchspuren zu achten ist. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Beweiswürdigung des Obergerichts nicht willkürlich war und die Indizien in ihrer Gesamtheit keinen Zweifel an der Täterschaft des Mannes lassen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_762/2025