Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der wegen Mordes zu 17 Jahren Haft verurteilt wurde. Der Fall geht auf das Jahr 2007 zurück, als im Dezember die Leiche eines Mannes im See gefunden wurde, befestigt an einem Betonelement. Nach anfänglichen Ermittlungen gegen verschiedene Personen wurde das Verfahren 2012 sistiert und erst 2020 gegen den jetzigen Verurteilten wieder aufgenommen.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Täter sein Opfer unter einem Vorwand in einen Wald gelockt, wo er und möglicherweise ein weiterer Beteiligter den Mann erschossen. Das Opfer wurde zunächst in den Rücken getroffen, versuchte noch zu fliehen, brach aber nach etwa 20 Metern zusammen. Daraufhin versetzte ihm der Täter einen gezielten Kopfschuss. Anschließend wickelte er die Leiche in Plastikfolie, transportierte sie zum See, befestigte ein bereits vorbereitetes Betonelement am Körper und versenkte ihn.
Entscheidend für die Verurteilung waren Geständnisse, die der Mann gegenüber verdeckten Ermittlern abgelegt hatte. Er hatte ihnen dreimal in übereinstimmender Weise den Tathergang geschildert. Das Gericht bewertete diese Aussagen als glaubhaft und erlebnisbasiert, zumal sie mit den Untersuchungsergebnissen übereinstimmten und Details enthielten, die weder den Ermittlern noch dem Täter bekannt gewesen sein konnten.
Das Bundesgericht bestätigte die rechtliche Einstufung als Mord aufgrund der besonderen Skrupellosigkeit der Tat. Die akribische Planung, das heimtückische Anlocken des Opfers, die Exekution des bereits verletzten Mannes und die aufwendige Beseitigung der Leiche zeugten von einer außergewöhnlich krassen Missachtung fremden Lebens. Auch die Strafzumessung von 17 Jahren Freiheitsstrafe wurde als angemessen bestätigt, da sie das Ausmaß der Skrupellosigkeit innerhalb des Mordtatbestands berücksichtige, ohne gegen das Doppelverwertungsverbot zu verstoßen.